Betriebsausgaben

Unter dem Begriff Betriebsausgaben (auch bekannt als Überschußeinkünfte oder Werbekosten) werden steuerlich abzugsfähige Aufwendungen verstanden, die für sämtliche Betriebseinrichtungen getätigt bzw. veranlasst werden. Die Betriebsausgaben mindern den Gewinn eines Unternehmers oder eines Betriebes und können somit bei der steuerlichen Geltendmachung konkret berücksichtigt werden.

Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle diesbezüglichen Ausgaben (vollständig) anerkannt werden, sobald diese auch teilweise dem privaten Gebrauch in höherem Maße nützlich sind. Hunderprozentig absetzbar und komplett abzugsfähig sind sie in jedem Falle, wenn es sich eindeutig und ausschließlich um finanzielle Aufwendungen für die Anschaffung von Betriebseinrichtungen – eingeschlossen notwendiger Lagereinrichtung für den Betrieb – handelt.

Aufgrund ihrer Steuerpflicht müssen Betriebe jede veranlasste Betriebsausgabe korrekt angeben und nachweisen. Sie tragen grundsätzlich die Beweislast für alle tatsächlichen Abgänge im Betriebsvermögen.ja