Betriebssicherheitsverordnung

In Deutschland ist der Arbeitsmittelrichtline der EU mit der Betriebssicherheitsverordnung vom 22.09.2002 Gestalt gegeben worden. Ziel und Zweck der Verordnung ist die Sicherheit aller Mitarbeiter im Betrieb. Sowohl für die Vermeidung von Unfällen, als auch für die Vorbeugung von Gesundheitsschäden trägt bestimmungsgemäß der Arbeitgeber die Hauptverantwortung. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt im Einzelnen, inwiefern durch die Arbeitsorganisation und die Arbeitsmittel die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet werden soll. Die zuständigen Stellen, die einen Betrieb überwachen müssen, sind durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 06.01.2004 definiert.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

* Abkürzung: BetrSichV
* Datum des Inkrafttretens: 03.10.2002
* Fundstelle: BGBl. I S. 3777

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der "Stand der Technik" als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.