Stapler

Stapler (Gabelstapler) sind motorgetriebene Flurförderzeuge, die in großem Umfang für den innerbetrieblichen Warenumschlag eingesetzt werden. Dieses zweckentsprechend ausgerüstete Fahrzeug wird insbesondere für den Transport von Waren auf Paletten genutzt. Mit Hilfe der Hubeinheit (Hubmast und Gabelträger) ist das Be- und Entladen schwerer Güter – oftmals mit zusätzlichem Einsatz diverser Anbaugeräte – auf weniger umständliche Weise möglich ( Anbaugeräte: Schaufeln, Gabelschuhe, Seitenschieber etc. ). Mittels der integierten Hydraulik am Fahrzeug lässt sich der Gabelträger – zwei stählerne Zinken, die ggf. im Abstand voneinander verstellbar sind – je nach Bedarf nach unten und nach oben bewegen. Durch diese hilfreichen Eigenschaften wird viel Zeit und Kraft eingespart.

Das Bedienen eines Staplers erfordert einen entsprechenden Fahrzeug Führerschein als Nachweis der Befähigung. Dieser Führerschein ist allerdings keine Fahrerlaubnis nach Straßenverkehrsordnung.