Regalprüfung

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Regalprüfungen nach gesetzlichen Vorgaben

Da Regale und deren Einrichtungen im Bereich der Lagertechnik als Arbeitsmittel gelten, unterliegt jegliche Regalanlage zum einen der BGR 234, zum anderen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der differenzierten Überprüfung nach DIN EN15635.

Jedes Unternehmen, welches mit Regalsystemen ausgestattet ist (ganz gleich, ob Palettenregal oder eine andere Ausführung), hat die Pflicht, mindestens alle 12 Monate eine fachmännische Regalinspektion durch geprüfte Experten vornehmen zu lassen.

Notwendig ist diese Maßnahme, um mögliche Gefahren zu erkennen und im Anschluss an die Regalinspektion weitestgehend ausschließen zu können. Befähigte Regalprüfer inspizieren auf Grundlage der DIN EN15635 – sie sind etwaigen Sicherheitslücken auf der Spur, die für Mensch und Ware bezüglich der Regalbefüllung ein Gefahrenrisiko bedeuten (Überbelastung, unsachgemäße Befüllung, unpassende Regalanlage etc.).

Siehe auch unter Regalprüfer.

Wöchentliche Regalinspektionen ( Sichtkontrolle )

Gemäß Ziffer 9.4.2.2 der europäischen Norm DIN EN 15635 müssen Regalanlagen in wöchentlichen Abständen von einer fachkundigen Person kontrolliert werden.

Zwischenzeitliche Überprüfungen sind einmal wöchentlich eigenständig vorzunehmen. Denn eine regelmäßige Prüfung von Regalen ist notwendig, um Schäden zu identifizieren, bevor sie zu Unfällen im Lager führen und Personen oder Güter gefährden.  Nach Vorgaben der Norm muss diese Sichtkontrolle in relativ kurzen Intervallen (im Idealfall wöchentlich) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Regalinspektion wird untersucht, ob das Regal durch das Be- oder Entladen Schaden genommen hat. Die Sichtkontrolle schließt ebenfalls die Prüfung der fachgerechten Einlagerung der Güter mit ein. Die Güterlagerung ist nur zulässig, wenn das Regal den erforderlichen Gewichts- und Größenanforderungen der Lagergüter gerecht wird. Auch die Ladungsträger und Paletten werden bei dieser Prüfung einer Kontrolle unterzogen. Die Sichtprüfung kann hierbei durch einen internen Mitarbeiter Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Damit der Regal-Prüfer seiner Aufgabe nachkommen kann, sollte auch er, vergleichbar dem Regalprüfer, entsprechend unterrichtet bzw. eingewiesen werden. Bei den meisten Regal-Betreibern sollten die wöchentlichen Regalkontrollen abwechselnd von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt werden können.

Mögliche Risiken, welche die Regalsicherheit einschränken können:

• Hindernisse, die den Verkehrsweg im Lager behindern
• die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Regals
• Überlastungen, Schweißnahtbrüche, einseitige Belastungen des Regals
• Lagergeräte, die nicht passend oder falsch positioniert wurden
• fehlerhafte Regalmontage

Eine einzige Schwachstelle schadet in jedem Fall der gesamten Regal-Konstruktion.

Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite einen Checkliste für die wöchentliche Regalinspektion zum Download an.