Eine regelmäßige Prüfung von Regalen ist notwendig, um Schäden zu identifizieren, bevor sie zu Unfällen im Lager führen und Personen oder Güter gefährden.
Gemäß Ziffer 9.4.2.2 der europäischen Norm DIN EN 15635 müssen Regalanlagen in wöchentlichen Abständen von einer fachkundigen Person kontrolliert werden.
Nach Vorgaben der Norm muss diese Sichtkontrolle in relativ kurzen Intervallen (im Idealfall wöchentlich) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Regalinspektion wird untersucht, ob das Regal durch das Be- oder Entladen Schaden genommen hat. Die Sichtkontrolle schließt ebenfalls die Prüfung der fachgerechten Einlagerung der Güter mit ein. Die Güterlagerung ist nur zulässig, wenn das Regal den erforderlichen Gewichts- und Größenanforderungen der Lagergüter gerecht wird. Auch die Ladungsträger und Paletten werden bei dieser Prüfung einer Kontrolle unterzogen. Die Sichtprüfung kann hierbei durch einen internen Mitarbeiter Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Damit dieser seiner Aufgabe nachkommen kann, sollte auch er, vergleichbar dem Regalprüfer, entsprechend unterrichtet bzw. eingewiesen werden. Bei den meisten Regal-Betreibern sollten die wöchentlichen Regalkontrollen abwechselnd von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt werden können.
Zu den möglichen Risiken, welche die Regalsicherheit einschränken können, gehören:
• Hindernisse, die den Verkehrsweg im Lager behindern
• die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Regals
• Überlastungen, Schweißnahtbrüche, einseitige Belastungen des Regals
• Lagergeräte, die nicht passend oder falsch positioniert wurden
• fehlerhafte Regalmontage
Eine einzige Schwachstelle schadet in jedem Fall der gesamten Regal-Konstruktion.
Jährliche Experteninspektion gem. BETRSICHV, DIN EN 15635 und DGUV-REGEL 108-00
Weitaus umfangreicher als die wöchentliche Regalinspektion ist die sogenannte Experteninspektion, die gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen ist. Sie darf somit nicht durch einen internen Mitarbeiter erfolgen, sondern gehört in die Hände eines geschulten Regalinspekteurs. Bei der jährlichen Inspektion handelt es sich um eine Regalprüfung, die spätestens alle zwölf Monate stattfinden muss.
Dabei müssen sowohl die wöchentlichen Inspektionen als auch die jährlichen Regalprüfungen lückenlos und entsprechend den Vorgaben der DIN EN 15635 und DGUV-Regel-108-007 (früher BGR 234) dokumentiert werden. Die Inhalte der Prüfkriterien einer wöchentlichen und jährlichen Regalprüfung unterscheiden sich dabei nicht. Lediglich der Prüfumfang der Sichtprüfung kann im Vergleich zur jährlichen Regalinspektion reduziert werden.