aktualisiert am 02. Juni 2023
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Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber sind dazu verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen regelmäßig zu prüfen. Diese Vorgabe ist in der DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) und der DIN EN 15635 verankert.
Die Regalprüfung ist ein wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit und betrifft insbesondere Lager- und Regalsysteme in Unternehmen, Lagern oder anderen Einrichtungen.
Weitaus umfangreicher als die wöchentlich erfoderliche Regalinspektion bzw. Sichtkontrolle, die durch interne befähigte Personen durchgeführt werden kann, ist die sogenannte Experteninspektion. Diese ist gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Unsere zertifizierten, befähigten Regalprüfer (Regalinspekteure) überprüfen Ihre Regalanlagen bundesweit, herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß auf Mängel und Fehler. Dies erfolgt selbstverständlich gemäß der oben aufgeführt DIN Normen und Vorgaben.
Unterstützende Checklisten und weitere Informationen hierzu finden Sie hier https://lb-reg.al/byxx5
Um eine Regalinspektion durch unsere Experten in Anspruch zu nehmen, können Sie einfach zum Hörer greifen oder eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Schaffen Sie mehr Sicherheit in Ihrem Lager - für sich und Ihre Mitarbeiter.