Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm, das von Hand bedient werden kann. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird. Bei Feuerlöschern handelt es sich um Druckbehälter.
Bei Dauerdrucklöschern wird der zur Löschmittelförderung benötigte Innendruck gemeinsam mit dem Löschmittel im hermetisch verschlossenen Löschmittelbehälter bereitgestellt. Das bedeutet neben einem günstigeren Anschaffungspreis durch eine einfachere Konstruktion einen zeitnahen möglichen Löscheinsatz. Dauerdrucklöscher unterliegen aufgrund ihres Raumvolumens jedoch den Vorschriften zum Betrieb von Druckbehältern und müssen daher einer regelmäßigen Druckbehälterprüfung unterzogen werden. Auch ist bei jeder zweijährlichen sicherheitstechnischen Prüfung des Löschers eine Treibmittelerneuerung notwendig.
Aufladelöscher erzeugen den zur Löschmittelförderung benötigten Innendruck durch Freisetzung eines Druckgases aus einer vom Löschmittelbehälter getrennten, separat innen- oder außen liegenden Hochdruckflasche. Durch den sich erst vor dem Löscheinsatz aufbauenden Druck im Löschmittelbehälter ergibt sich eine minimale Zeitverzögerung beim Löscheinsatz. Der höhere Anschaffungspreis rechnet sich schon nach wenigen Prüfzyklen der zweijährlichen sicherheitstechnischen Prüfung des Löschers, denn die Füllung mit Treibmittel erfolgt nur nach getätigter Auslösung des Löschers. Auch unterliegt nur die leicht austauschbare Treibmittelflasche den Vorschriften zum Betrieb von Druckbehältern. Daher muss der eigentliche Feuerlöscher nicht einer regelmäßigen Druckbehälterprüfung unterzogen werden. Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Für Außenbereiche und Bereiche mit kalten Umgebungstemperaturen sind Feuerlöscher in frostgeschützter Ausführung erhältlich.
Feuerlöscher müssen an leicht zugänglichen Stellen aufgestellt und durch gut sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet werden. In größeren Gebäuden, wie z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen, Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten etc., ist dies vorgeschrieben.