Gerade seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) haben Postverteilerschränke wieder an Bedeutung zugenommen. Ein Postverteilschrank dient der einfachen und schnellen Verteilung von Briefen, Memos und Hauspost an Mitarbeiter.
Die einzelnen Briefschlitze für jedes Fach ermöglichen es, die Post für den jeweiligen Ansprechpartner einzuwerfen. Die einzeln mit Zylinderschlössern gesicherten Fächer erlauben nur dem Besitzer des Faches den Zugriff auf die für Ihn bestimmten Dokumente.
Einige ermöglichen die Öffnung aller Einzelschließfächer über eine zentrale Tür, was die schnelle Befüllung durch die unternehmenseigene Poststelle gestattet – inklusive Einlegen von Paketen, die nicht durch den Briefschlitz passen. Darüber hinaus kann mithilfe einer zentralen Tür regelmäßig kontrolliert werden, dass keine Post wegen Urlaub oder Krankheit unbearbeitet im Briefkasten liegt.
In Gebäuden mit Fremdmietern sollten Postverteilerschränke mit Zentralöffnung nicht installiert werden, da bei einem solchen Öffnungsmechanismus das Briefgeheimnis von Dritten bedroht ist. Hierfür sollten stattdessen Postverteilerschränke ohne zentrale Tür als Briefkästen verwendet werden.
Unser aktuelles Sortiment hierzu finden Sie in unserem Onlineshop unter der Rubrik Postverteilerschrank & Schließfachschrank.