Ein Gefahrstofflager ist erforderlich, wenn in Ihrem Betrieb Chemikalien, Säuren und Laugen, ätzende Reinigungsmittel, brennbare und explosionsfähige Gase sowie andere gefährliche Stoffe verarbeitet und gelagert werden. Auch in vielen Lacken oder Farben sind Gefahrstoffe enthalten.
Laut §62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle flüssigen, festen, oder gasförmigen Substanzen, die zur Gattung der wassergefährdenden Stoffe zählen, beim Herstellen, Behandeln, Abfüllen und Lagern, vor dem Austreten und vor jeglichem Bodenkontakt geschützt werden müssen. Dazu zählen unter anderem Lacke, Öle und die meisten Chemikalien, Säuren und Laugen. Auch der Umgang mit Gülle, Jauche und Silagesickersäften in der Landwirtschaft unterliegt besonderen Bestimmungen, ebenso wie verunreinigtes Löschwasser.
Wassergefährdende Stoffe werden in Klassen eingeteilt:
- Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
- Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend
- Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend
Für die Gefahrstofflagerung benötigen Sie daher spezielle Behälter und Schutzvorrichtungen, die explizit auf den jeweiligen Gefahrstoff ausgelegt sind. Gefahrstofflager für Innen und Außen bringen unterschiedliche Eigenschaften mit sich. Auch die Art des eingesetzten Behältnisses spielt dabei eine Rolle.
Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen erhalten Sie bei uns Auffangwannen, Abfüllstationen, Gasflaschenlager & Gasflaschencontainer, Gasflaschenschränke, Gefahrstoffdepots, Gefahrstoffschränke & Sicherheitsschränke sowie Fassregale und Kleingebinderegale.